Steuererklärungen
Alles, was Sie brauchen
Abhängig von Ihrer ausgeübten Erwerbstätigkeit sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres abzugeben. Nutzen Sie Finanzonline, wird die Frist bis 30. Juni des Folgejahres verlängert. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung, wird zum einen die Frist bis zum 31. März des zweitfolgenden Jahres gestreckt, zum anderen stellen wir sicher, dass Ihre Steuererklärungen fristgerecht abgegeben werden und dass Sie alle Ihnen von der Gesetzgebung zugestandenen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Dies kann Ihre Einkommensteuererklärung, die Körperschaft-steuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und viele weitere abzugebende Erklärungen umfassen.